Es „soll ein zusätzlicher, verfassungskonformer Hafttatbestand (Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit) eingeführt werden für Personen, bei denen die Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden…“ (Regierungsprogramm 2020-2024, S. 199). Im §1 der österreichischen Anhalteverordnung (1933) hieß es… Weiterlesen ›